Zur “Anerkennung”, mit der die Produktion und Vermarktung der Bresaola della Valtellina genehmigt wird, müssen die Hersteller den obligatorischen Mindestanforderungen entsprechen.
Sie müssen:
• ihren Standort im geschützten Gebiet haben, das heißt in der Provinz von Sondrio;
• die geltende Norm beachten, mit besonderem Augenmerk auf die Strukturen und Produktionseinrichtungen, sowie auf den Betriebsplan der Selbstkontrolle, welche die Konsumatoren bezüglich der hygienisch-sanitären Qualität der vermarkteten Produkte versichert.
Die anerkannten Hersteller verpflichten sich fernerhin, die Produktionsdisziplin zu beachten und werden fortlaufend vom Konsortium des Kontrollorganismus: C.S.Q.A. von Thiene (VI) kontrolliert.